Begutachtung eines Unfallschadens

Unfall? Keine Panik. Wir kümmern uns.

Ihr Kfz-Gutachter und Sachverständiger in Stuttgart

Unfall nicht verschuldet? Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort und regeln den Schaden mit der Versicherung. Für Sie kostenlos.

  • 24/7 erreichbar
  • Kostenlos für Geschädigte
  • Unabhängig von Versicherungen
  • Vor Ort in Stuttgart und Region

Unfall, was tun? So läuft Ihr Schadensfall ab

Vier Schritte vom Unfall bis zur Reparatur oder Auszahlung. Wir kümmern uns um alles dazwischen.

  1. Neutralen Gutachter wählen

    Überlassen Sie das Gutachten nicht der gegnerischen Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Gutachter selbst, die Kosten trägt der Unfallgegner.

  2. Begutachtung vor Ort

    In Stuttgart und Umgebung kommen wir direkt zu Ihnen: an die Unfallstelle, in Ihre Werkstatt oder nach Hause.

  3. Gutachten meist in 24 Stunden

    Je nach Umfang liegt Ihr Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden vor. So bekommen Sie Ihr Geld oder die Reparaturfreigabe schneller.

  4. Reparatur oder Auszahlung

    Sie entscheiden: Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl oder Auszahlung des Schadens (fiktive Abrechnung).

Gutachter frei wählen: Ihr Recht nach einem Unfall

Die gegnerische Versicherung schickt gern ihren eigenen Gutachter. Sie müssen das nicht annehmen.

  • Ihre Wahl

    Als Geschädigter beauftragen Sie den Sachverständigen selbst. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

  • Kosten trägt der Gegner

    Die Gutachterkosten gehören zum Schadensersatz (§ 249 BGB). Bei Schäden über der Bagatellgrenze von etwa 750 € zahlt sie die gegnerische Haftpflichtversicherung.

  • Neutral statt gekürzt

    Ein Gutachter der Versicherung arbeitet für den Zahler. Ein unabhängiges Unfallgutachten erfasst auch Wertminderung und Nutzungsausfall.

Kleiner Schaden, große Wirkung

Hätten Sie gedacht, dass so ein kleiner Schaden so teuer sein kann? Echte Fälle aus unseren Gutachten. Was außen nach Kratzer aussieht, kann bis in Halter, Träger und Sensoren reichen.

Delle und Kratzer am hinteren Radlauf und Stoßfänger eines grauen SUV, mit Pfeilen markiert

Eine Delle am Heck

So sah der Schaden von außen aus: eine Delle am Radlauf, Kratzer am Stoßfänger.

Heck desselben Fahrzeugs mit abgebautem Stoßfänger, beschädigte Halter und Träger mit Pfeilen markiert

Und dahinter

Nach dem Abbau des Stoßfängers zeigen sich beschädigte Halter und Träger. Schadenhöhe laut Gutachten: rund 32.000 €.

rund 32.000 € Schadenhöhe laut Gutachten

  • Kratzer und Eindrückung an der hinteren Stoßfängerecke eines Kleinwagens, mit Pfeilen markiert

    rund 4.000 €

    Kratzer an der Stoßfängerecke

  • Kratzer und Riss am Frontstoßfänger und Lufteinlass eines schwarzen SUV, mit Pfeilen markiert

    rund 6.000 €

    Frontstoßfänger beschädigt

  • Abgerissener Außenspiegel und Kratzer an Tür und Kotflügel eines Transporters, mit Pfeilen markiert

    rund 7.000 €

    Außenspiegel abgerissen

  • Kratzer an Kotflügel und Radlauf eines schwarzen SUV, mit Messlatte dokumentiert

    rund 14.000 €

    Kotflügel und Radlauf gestreift

Ein Kostenvoranschlag erfasst meist nur, was außen sichtbar ist. Ein Unfallgutachten dokumentiert auch verdeckte Schäden und die Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt es die gegnerische Versicherung.

Beträge gerundet, Schadenhöhe laut jeweiligem Gutachten. Fotos ohne Kennzeichen und persönliche Daten.

Ihr Sachverständiger vor Ort

Ich komme zu Ihnen: nach Hause, zum Unfallort oder in die Werkstatt. Ich begutachte Ihr Fahrzeug persönlich und bleibe Ihr Ansprechpartner, bis der Schaden reguliert ist.

Unabhängig von Versicherungen, Werkstätten und Händlern. Mein Gutachten dient allein Ihren Ansprüchen.

  • Ingenieur M.Sc. MechatronikStudium der Mechatronik: Mechanik, Elektronik und Software im Fahrzeug
  • Berufshaftpflicht bei der AllianzIhr Gutachten ist berufshaftpflichtversichert
  • UnabhängigKeine Bindung an Versicherungen, Werkstätten oder Händler
  • 24/7 erreichbarAuch abends und am Wochenende

Bahoz BaabeKfz-Sachverständiger, Stuttgart

Das sagen unsere Kunden

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Ein Ansprechpartner für alles

Gutachten, Anwalt und Werkstatt aus einer Hand. Wir koordinieren alles, was nach dem Unfall ansteht.

Begutachtung eines Unfallschadens am Fahrzeug
  • Kfz-Gutachter

    Ein erfahrener Sachverständiger bewertet Ihr Fahrzeug und dokumentiert den Schaden präzise.

  • Anwalt

    Fachanwälte aus unserem Netzwerk setzen Ihre Schadensersatzansprüche durch.

  • Werkstatt

    Auf Wunsch vermitteln wir eine qualifizierte Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe.

Häufig gestellte Fragen

Alle wichtigen Antworten rund um Kfz-Gutachten und Schadenabwicklung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Ein Kfz-Gutachten dokumentiert nach einem Unfall oder Schaden den Zustand Ihres Fahrzeugs und beziffert die Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche. Es ist die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung, weil Schäden mit Fotos, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung belegt werden. Zusätzlich dient es als Beweismittel, falls Schadenursache oder Schadenhöhe strittig sind. Ein gutes Gutachten ist vollständig, nachvollziehbar und trennt Vorschäden klar vom aktuellen Schaden. Für Sie als Fahrzeughalter ist das Gutachten zugleich die Basis, um Forderungen zu begründen und Unstimmigkeiten schriftlich zu klären.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten, soweit es zur Schadensfeststellung erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage ist § 249 BGB, der den Schädiger zum Ersatz des Schadens einschließlich der dafür notwendigen Kosten verpflichtet. Sie müssen als Geschädigter nicht in Vorleistung gehen, die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Versicherung. Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenfrage dagegen nach Ihrem Versicherungsvertrag. Lassen Sie sich die Kostenübernahme möglichst früh bestätigen, damit der Termin ohne Unsicherheit stattfinden kann.

Ja. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dürfen Sie als Geschädigter einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Die Kosten des Gutachtens sind als Schadenersatz nach § 249 BGB erstattungsfähig, soweit es zur Schadensfeststellung erforderlich ist, und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei einem Kaskoschaden gilt eine andere Regel: Ihr Versicherungsvertrag bestimmt, wer den Gutachter beauftragt. Stimmen Sie das in diesem Fall vorab mit Ihrer Versicherung ab und halten Sie die Zusage schriftlich fest.

Ein Unfallgutachten lohnt sich, wenn der Schaden am Fahrzeug voraussichtlich über 750 Euro liegt. Diese Grenze wird als Bagatellgrenze bezeichnet: Bei darunterliegenden Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, weil sich der Aufwand eines Gutachtens dann kaum rechnet. Bei größeren Schäden ist das Gutachten dagegen die Grundlage, um alle Ansprüche durchzusetzen, etwa Reparaturkosten, merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall. Sind Sie unsicher, ob sich der Schaden lohnt, beraten wir Sie gern vorab. Auch bei einem Schaden knapp über der Grenze kann ein Gutachten sinnvoll sein, wenn die Schuldfrage strittig ist.

Ein Unfallgutachten sollte nur von qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Entscheidend ist, dass der Gutachter weder für die Gegenseite noch für eine Werkstatt arbeitet, die den Schaden anschließend repariert. Achten Sie auf Fachwissen, Erfahrung mit Unfallschäden und eine nachvollziehbare Dokumentation. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, ohne auf Vorschläge der Versicherung eingehen zu müssen. Eine Rückfrage zu Qualifikation und bisherigen Gutachten ist jederzeit legitim. So vermeiden Sie, dass ein Gutachten später wegen Interessenkonflikten angezweifelt wird.

Sie vereinbaren einen Termin, und der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort oder in die Werkstatt. Bei der Besichtigung werden alle sichtbaren und verdeckten Schäden dokumentiert und fotografiert, bei Bedarf mit Maßstab. Wenn nötig, wird der Fehlerspeicher ausgelesen oder die Achsgeometrie geprüft. Anschließend erstellt der Gutachter das Gutachten, das an Sie und, je nach Abwicklung, an die Versicherung geht. Lassen Sie das Fahrzeug vor der Reparatur möglichst unverändert, bis die Schäden dokumentiert sind. Nach der Besichtigung erhalten Sie eine kurze Rückmeldung, wie es weitergeht.

Ein Unfallgutachten enthält technische Daten des Fahrzeugs, eine Fotodokumentation der Schäden, eine Kalkulation der Reparaturkosten sowie Angaben zu Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung. Dazu kommen die Dauer von Reparatur und Wiederbeschaffung, die die Grundlage für den Nutzungsausfall bildet, und eine Beschreibung der Schadenursache. Vorschäden werden getrennt ausgewiesen. So kann die Versicherung die Positionen nachvollziehen, und Sie haben eine belastbare Grundlage für Ihre Forderung. Das Gutachten ist so aufgebaut, dass Versicherung, Werkstatt und gegebenenfalls ein Anwalt dieselben Zahlen nachvollziehen können. Zusätzlich enthält es Angaben zur Fahrzeugidentifikation, damit das Gutachten eindeutig dem richtigen Fahrzeug zugeordnet ist.

Die Begutachtung vor Ort dauert meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung, bei komplexen Fällen kann es etwas länger dauern. Die anschließende Abwicklung mit der Versicherung hängt von Schuldfrage und Umfang ab und braucht eigene Zeit. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (§§ 195, 199 BGB). Trotzdem sollten Sie zügig handeln, damit Schäden noch gut belegbar sind. Wenn Sie besonders eilig sind, sagen Sie uns das bei der Anfrage, dann planen wir den Termin entsprechend.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Dann erhalten Sie in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert erstattet. Liegen die Reparaturkosten nur knapp darüber, sieht die Rechtsprechung eine Reparatur bis etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts als zulässig an, wenn sie fachgerecht nachgewiesen wird. Das Gutachten ermittelt Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten und zeigt, welche Variante für Sie wirtschaftlicher ist. Den Restwert ermitteln wir realistisch, denn ein zu hoch angesetzter Restwert mindert Ihre Erstattung.

Ja. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schadenbetrag auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld dürfen Sie frei verwenden. Beachten Sie, dass die Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung in der Regel nur erstattet wird, wenn Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen. Ob die fiktive Abrechnung für Sie sinnvoll ist, hängt von Schadenhöhe, Fahrzeugalter und Ihren Plänen ab. Anhand des Gutachtens zeigen wir Ihnen, wie sich beide Wege unterscheiden. Entscheiden Sie erst, wenn das Gutachten vorliegt und Sie die Zahlen kennen.

Als Geschädigter können Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, und die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen meist auch die merkantile Wertminderung und eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wir können die Schadenabwicklung für Sie übernehmen. Lassen Sie sich nicht zu einer bestimmten Werkstatt oder einer Pauschalzahlung drängen, bevor das Gutachten vorliegt. Prüfen Sie in Ruhe, ob Angebote der Gegenseite den vollen Schaden abdecken, bevor Sie etwas unterschreiben. Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarung, bevor Sie das Gutachten geprüft haben.

Sie erreichen uns telefonisch und per WhatsApp, auch außerhalb der Bürozeiten. Alternativ melden Sie den Schaden über das Online-Formular auf unserer Website. Beschreiben Sie kurz, wie sich der Unfall ereignet hat, und laden Sie Fotos hoch, falls vorhanden. Bei einem Unfall geht ein Anruf am schnellsten, weil wir Ihnen direkt sagen können, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Bei einem Kaskoschaden sollten Sie den Schaden zusätzlich Ihrer eigenen Versicherung melden. Gut ist, Fotos und Notizen schon am Unfallort anzufertigen. Im Zweifel genügt zunächst eine kurze Nachricht mit Kennzeichen und Unfallort, die Details klären wir danach.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter gehen Sie weder finanziell in Vorleistung, noch werden Kosten von Ihrer Schadensumme abgezogen.